Die Deutsch-Integrationsprüfung ist der offiziell gültige Nachweis, dass man über ausreichende Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt, um sich in Alltagssituationen zurechtzufinden. Mit der Ablegung der Integrationsprüfung ist die Integrationsvereinbarung erfüllt. Das Prüfungszeugnis wird bei der Verlängerung der Niederlassungsbewilligung vorgelegt.
Das Zeugnis der Integrationsprüfung wird auch beim Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt.
Um zur Integrationsprüfung antreten zu können, muss man nicht unbedingt einen Deutsch-Integrationskurs besuchen. Wesentlich ist, dass man über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um die Prüfung zu bestehen. AnfängerInnen ohne Vorkenntnisse besuchen in der Regel einen Deutsch-Integrationskurs im Ausmaß von 300 Unterrichtseinheiten (= 5 Monate à 60 Unterrichtseinheiten) zur Vorbereitung auf die Integrationsprüfung und können nach fünf Monaten Intensivkurs normalerweise zur Integrationsprüfung antreten.
Wenn bereits gewisse Deutschkenntnisse vorhanden sind, kann man auch in einer höheren Kursstufe als A1/1 (Anfänger) einsteigen und schon früher zur Deutsch-integrationsprüfung antreten. Die Kursstufen vom Anfängerniveau bis zur Prüfung heißen A1/1 (1.Stufe), A1/2 (2.Stufe), A1/3 (3.Stufe), A2/1 (4.Stufe), A2/2 (5. und letzte Stufe) – Um das Prüfungsniveau zu erreichen, muss man die Stufe A2/2 positiv abgeschlossen haben.
Die Prüfung selbst besteht aus zwei Teilen, einem schriftlichen Teil für die Bereiche Schreiben, Lesen und Hören und einem mündlichen Teil, der in Form eines Gesprächs mit den PrüferInnen stattfindet.
Wann und wo kann man die Integrationsprüfung machen?
In unserem Deutschinstitut gibt es jeden Monat einen Termin für die Deutsch-Integrationsprüfung. Auch Personen, die keinen Deutschintegrationskurs in unserem Sprachinstitut besucht haben, können sich im Sekretariat für die Prüfung anmelden.
Bitte bringen Sie für die Anmeldung Ihren Reisepass mit. Wenn Sie Anspruch auf Kostenrückerstattung vom Integrationsfonds haben (gelber Gutschein vom Innenministerium), geben Sie uns bitte auch Ihre Bankverbindung und Ihre Kontodaten bekannt.
Für Personen, die den Deutsch-Integrationskurs in unserem Deutschinstitut besucht haben,
ist die Integrationsprüfung beim ersten Antreten gratis. Externe TeilnehmerInnen müssen eine Prüfungsgebühr bezahlen. Bitte erfragen Sie die aktuellen Prüfungskosten in unserem Sekretariat.
Wiederholung der Deutsch-Integrationsprüfung
Hat man die Integrationsprüfung beim ersten Mal nicht geschafft, so kann man sie im nächsten Monat wiederholen. Wiederholungen der Integrationsprüfung sind für alle Personen (auch für schulinterne TeilnehmerInnen) kostenpflichtig.
Stand der Informationen: Mai 2007
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